• Erstattung unabhängiger, pflegefachlicher, individueller Gutachten nach zeitnaher Zuständigkeits-/Sachverhaltsprüfung, sowie Prüfung der Unbefangenheit
  • nach aktuellen evidenzbasierten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen
  • sowie langjähriger persönlicher Fachexpertise in zahlreichen Settings des Gesundheitswesens, stets mit kontinuierlichen Fort- und Weiterbildungen (beruflich wie privat)
  • Erstattung je nach Auftrag/Fragestellung sowohl nach Aktenlage, als auch mit persönlicher Vor-Ort-Begutachtung bei Betroffenen primär ab 18. LJ 
  • primär für Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit (SGB)
  • sowie für Haftungsfragen in der Pflege, Forderungsklagen etc. (BGB/StGB)
  • aber auch für Versicherungsträger, Medicproof, medizinisch-pflegerische Versorgungseinrichtungen, Personen der Rechtsvertretung, Staatsanwaltschaft,
  • je nach Auslastung vereinzelt auch Privatpersonen (beachten Sie hierzu bitte: ausschließlich unabhängige, unparteiliche Gutachtenerstellung)
  • primär tätig in den Bundesländern: Baden Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern