Die Sachverständigenvergütung ist im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVGE) geregelt.
Siehe dazu § 413 Zivilprozessordnung (ZPO)
Kosten der Sachverständigen-Tätigkeit für Privatpersonen richtet sich nach dem jeweiligen Umfang der detaillierten Sachlage, wird individuell ermittelt und dem Auftraggeber (m/w/d) nach einer zusammenfassenden mündlichen/schriftlichen Erörterung der Sachlage via unverbindlichem Kostenvoranschlag mitgeteilt.